Bürgergemeinde Seltisberg
Bürgergemeinden verwalten in der Regel die aus der Zeit des Ancien Régime übernommenen Bürgergüter wie zum Beispiel den Wald. In vielen Gemeinden entscheidet die Bürgergemeinde über die Vergabe des Bürgerrechts. Die Aufgabenbereiche der Bürgergemeinde mit den dazu gehörenden Kompetenzen sind folgende:
Die Bürgergemeindeversammlung ist das oberste Organ und tagt in der Regel zwei Mal jährlich (Juni und November). Die Bürgerinnen und Bürger befinden über Themen wie Jahresrechnung, Budget, Einbürgerungen und grössere Geschäfte wie bauliche Vorhaben oder Anschaffungen.

Für den operativen Teil der Bürgergemeinde ist der für vier Jahre gewählte, aus drei Mitgliedern bestehende Bürgerrat verantwortlich. Ergänzt wird der Bürgerrat durch den Bürgerratsschreiber. Anlässlich von fünfzehn jährlichen Sitzungen werden die laufenden Geschäfte behandelt, die in der Kompetenz des Bürgerrats stehen.
Die Bürgergemeindeordnung Seltisberg bildet die Grundlage.

Die Entschädigungen für die Mitglieder von Behörden, Kommissionen und Organen der Bürgergemeinde sind im Besoldungsreglement festgelegt.
Aufgaben der Bürgergemeinde Seltisberg

Aufgaben

     •   Verleihung des Bürgerrechts
     •   Förderung des Kulturlebens

     •   Verwaltung des Bürgerguts
     •   Bewirtschaftung der eigenen Waldungen und der Waldwege