Die Bürgergemeindeversammlung ist das oberste Organ der Bürgergemeinde.
In Seltisberg finden in der Regel zwei Versammlungen im Jahr statt. Die Daten werden im Vorjahr festgelegt.
Aufgaben: Die Aufgaben und Kompetenzen sind im kantonalen Gemeindegesetz geregelt.
Kompetenzen: Der Bürgergemeindeversammlung stehen die in der Bürgergemeindeordnung festgelegten Befugnisse zu.
Einladungen: Die Einladung zur Versammlung erfolgt schriftlich mittels Traktandenliste an alle in der Gemeinde Seltisberg wohnhaften Bürger. Stimmberechtigt sind alle Seltisberger Bürgerinnen und Bürger mit Vollendung des 18. Altersjahres, die im Stimmregister eingetragen sind.
Aktuell:
Bürgergemeindeversammlungen
Archiv:
Die Einladungen und die Beschlüsse der Bürgergemeindeversammlungen: