Sie interessieren sich für das Seltisberger / Schweizer Bürgerrecht. Auf dieser Seite finden Sie alle notwen-digen Informationen.
Die Bürgergemeinde ist für die lokale Einbürgerung von Schweizerinnen und Schweizern mit Bürgerort im Kanton Basel-Landschaft oder einem anderen Kanton zuständig sowie für die Beurteilung der Integration und die lokale Einbürgerung von ausländischen Einwohnerinnen und Einwohnern (Einbürgerungsreglement).
Wenn Sie sich einbürgern lassen wollen, müssen Sie gewisse Voraussetzungen erfüllen. Diese finden Sie hier zusammengefasst.
Ablauf
Kosten
Kontakt
Falls Sie an einer Einbürgerung in Seltisberg interessiert sind, gehen Sie bitte wie folgt vor:
• Überprüfen Sie anhand der Voraussetzungen, ob Sie die Erfordernisse erfüllen.
• Falls Sie alle Bedingungen erfüllen, und sich zur Einbürgerung anmelden wollen, dann laden Sie
das entsprechende Anmeldeformular von der Homepage der Bürgergemeinde herunter:
• für Schweizer Bürgerinnen/Bürger
• für ausländische Staatsangehörige
• Das Anmeldeformular bitte vollständig ausgefüllt und unterzeichnet an folgende Adresse senden
(Ehepaare oder Familien können die Formulare zusammen einreichen. Bei Kindern muss ein
Elternteil zwingend mitunterzeichnen):
Einbürgerungen sind sowohl bei Bund, Kanton als auch bei Gemeinden gebührenpflichtig.
Die Gebühren der Bürgergemeinde richten sich nach dem Aufwand.
Nähere Infos finden Sie hier.
Bei Unklarheiten oder Fragen können Sie den Bürgerrat per E-Mail kontaktieren.
Bürgerrat Seltisberg
Bündtenstrasse 3
4411 Seltisberg
• Nach Prüfung des Anmeldeformulars durch den Bürgerrat, erhalten sie auf dem Postweg das
Einbürgerungsgesuch.
• Schweizer Bürgerinnen/Bürger: Das Einbürgerungsgesuch bitte vollständig ausgefüllt und
unterzeichnet an folgende Adresse senden (Ehepaare oder Familien können die Formulare
zusammen einreichen. Bei Kindern muss ein Elternteil zwingend mitunterzeichnen):
Bürgerrat Seltisberg
Bündtenstrasse 3
4411 Seltisberg
• Ausländische Staatsangehörige: Das Einbürgerungsgesuch inklusive den beizubringenden
Unterlagen bitte vollständig ausgefüllt und unterzeichnet an folgende Adresse senden
(Ehepaare oder Familien können die Formulare zusammen einreichen. Bei Kindern muss ein
Elternteil zwingend mitunterzeichnen):
Sicherheitsdirektion
Zivilrechtsverwaltung Bürgerrechtswesen
Kirchgasse 7
4144 Arlesheim
Nach dem Eingang der vollständig ausgefüllten kommunalen Anmeldeformulare und der zusätzlich benötigten Unterlagen beim Bürgerrat (Schweizer Bürgerinnen/Bürger) oder direkt beim Kanton (ausländische Staatsangehörige), prüft der Bürgerrat / der Kanton (Sicherheitsdirektion Basellandschaft) die Unterlagen.
• Der Bürgerrat führt als Teil der Prüfung ein Integrationsgespräch mit den Antragsstellenden durch.
• Nach einer positiven Beurteilung durch den Bürgerrat und den Kanton, erfolgt der Entscheid durch
die Bürgergemeindeversammlung.
• Bei ausländischen Staatsangehörigen muss zum Abschluss des Prozesses die eidgenössische
Einbürgerungsbewilligung durch den Bund vorliegen.