Bürgergemeinde Seltisberg
Seltisberger Bürgerinnen und Bürger können Holz aus dem eigenen Wald etwas günstiger beziehen.
Einzelpersonen haben pro Jahr ein Anrecht auf einen Ster Holz, Familien/Ehepaare können pro Jahr zwei Ster Holz beziehen. Der Bezug von Gabholz muss erstmalig bei der Bürgergemeinde schriftlich angemeldet werden. Danach wird jährlich die bestellte Menge Holz vorbereitet, bis eine entsprechende schriftliche Abmeldung erfolgt.

Anmeldungen für den erstmaligen Bezug von Gabholz im kommenden Jahr, sowie Abmeldungen oder Änderungswünsche, müssen bis 30. November des laufenden Jahres an folgende Adresse eingereicht werden:

Bürgergemeinde Seltisberg
Bündtenstrasse 3
4411 Seltisberg

Konditionen:

Es gelten folgende Preise und Bestimmungen:

- Einzelpersonen erhalten eine halbe Gabe (1 Ster) zu Fr. 90.00
- Familien/Ehepaare erhalten eine ganze Gabe (2 Ster) zu Fr. 180.00

Diese Preise gelten für das Gabholz ab Wald (1m lange Spälten, ungesägt, von den berechtigten Bezügern selber abgeholt).

Es besteht die Möglichkeit, das Holz geliefert oder gesägt und geliefert zu beziehen. Die damit verbundene Mehrarbeit wird wie folgt verrechnet:

Sägen pro Ster:
1 Schnitt   (50cm)           Fr. 22.00
2 Schnitte (33cm)           Fr. 32.00
3 Schnitte (25cm)           Fr. 37.00
4 Schnitte (20cm)           Fr. 43.00

Lieferung in Seltisberg: ab Wald pro Ster Fr. 25.00
Lieferung in umliegende Gemeinden: pro Ster Fr. 30.00

Die bisherigen Bezugsberechtigten werden im kommenden Jahr gleich beliefert, wie es im laufenden Jahr gewünscht wurde.
Brennholz aus dem Wald, Seltisberg

Gabholz (Bürgerholz)